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- mit einer Vollzugsdauer bis zu 2
Jahren und Vorverbüßungszeiten
bis zu 2 Jahren im Regelvollzug
- Einweisung durch die Einweisungs-
abteilung der JVA Hannover (mehr als 3 Jahre)
- Ersatzfreiheitsstrafen
- Ordnung-, Sicherungs-, Zwangshaft
- Strafarrest
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